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GRUNDSÄTZLICHES

Anwaltliche Hilfe – kann ich mir das leisten?

Wenn man durch die rechtliche Beratung eines Anwalts einen Prozess führen oder sich gegen eine Klage verteidigen will, stellt sich vielmehr die Frage, ob man es sich leisten kann, nicht zu einem Anwalt zu gehen.

Bekanntlich ist man vor Gericht – zumindest ohne anwaltliche Hilfe – und auf hoher See in Gottes Hand.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden die Rechtsanwaltsgebühren ohnehin übernommen, sofern Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos ist.

Sollte eine solche Versicherung nicht abgeschlossen sein und Sie ein geringes oder kein Einkommen erzielen, so besteht für außergerichtliche Streitigkeiten die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht zu stellen. Die anwaltlichen Gebühren für Beratung und Korrespondenz mit Gegnern oder Behörden werden dann von der Landesjustizkasse getragen.

Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht zudem die Möglichkeit, über Ihren Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies hat zur Folge, dass Sie von der Zahlung der Gerichtskosten, Zeugenauslagen sowie der Gebühren Ihres eigenen Anwalts – zumindest teilweise – befreit werden.

Es gibt mithin mehrere Möglichkeiten, sich die Dienste eines Rechtsanwalts zu sichern, ohne unverhältnismäßig hohe Kosten befürchten zu müssen.

Am ehesten ist jedoch eine auch wirtschaftlich sinnvolle Wahrung Ihrer Interessen gewährleistet, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit jahrzehnte langer Erfahrung mandatieren, der die Risiken eines Rechtsstreits schon im Voraus weitestgehend einschätzen kann.